Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Vermittlung, Beschaffung, Vor-Ort-Inspektion und den schlüsselfertigen Import von Kraftfahrzeugen durch KT Automotive.
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Vermittlungsaufträge, Dienstleistungen und Lieferungen zwischen der KT-Automotive (Global & Classic), Lange Str. 29, 89537 Giengen an der Brenz (nachfolgend „KT Automotive“) und ihren Kunden.
(2) Kunde im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
§ 2 Leistungsgegenstand & Fahrzeugvermittlung
KT Automotive bietet Dienstleistungen rund um die weltweite Fahrzeugbeschaffung (insbesondere aus Südkorea und globalen Auktionshäusern), einschließlich:
• Individuelle Fahrzeugsuche und Sourcing nach Kundenanforderung.
• Vor-Ort-Inspektion mit digitalem Zustands- und Diagnosebericht (150-Punkte-Check).
• Organisation und Durchführung des versicherten Seetransports (CIF).
• Zollabfertigung, Einfuhrumsatzsteuer-Abwicklung und Bereitstellung von Homologationsunterlagen (TÜV-Gutachten/Datenblatt).
§ 3 Angebot, Vertragsschluss & Anzahlung
(1) Die Präsentation von Fahrzeugen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Nach Absprache und erfolgreicher Prüfung erhält der Kunde ein verbindliches Angebot bzw. einen Kauf-/Vermittlungsvertrag.
(3) Bei Zustandekommen des Vertrages ist eine vertraglich vereinbarte Anzahlung (üblicherweise 20% bis 35% des Gesamtpreises) fällig. Die Restzahlung erfolgt vereinbarungsgemäß bei Übergabe bzw. Ankunft des Fahrzeugs.
§ 4 Lieferzeiten & Seetransport
(1) Die angegebenen Lieferzeiten (durchschnittlich 30 bis 45 Tage ab Verschiffung) sind Richtwerte und abhängig von Reederei-Fahrplänen, Hafenabwicklungen und Zollfreigaben.
(2) KT Automotive haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Unwetter auf See oder behördliche Maßnahmen verursacht werden.
§ 5 Zustandsprüfung & Gewährleistung
(1) Gebrauchtfahrzeuge werden auf Grundlage der vor dem Kauf durchgeführten und dem Kunden zur Verfügung gestellten 150-Punkte-Inspektions- und Fotoprotokolle vermittelt.
(2) Bei Vermittlungsgeschäften gebrauchter Fahrzeuge gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit den im Individualvertrag geregelten Beschaffenheitsvereinbarungen.
§ 6 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von KT Automotive (89537 Giengen an der Brenz / Amtsgericht Heidenheim).